Zum Hauptinhalt springen

Belastungs- und Veräußerungsverbot; Zustimmung des Verbotsberechtigten und Rechtsweg

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Eine mit einem Veräußerungsverbot belastete Liegenschaft kann mit Zustimmung des Verbotsberechtigten übertragen werden. Eine solche Zustimmung muss aber vom Verbotsberechtigten grundsätzlich freiwillig erteilt werden und kann daher im Allgemeinen nicht auf dem Rechtsweg erzwungen werden.

  • OGH, 01.08.2012, 1 Ob 86/12x
  • § 364c ABGB
  • Belastungs- und Veräußerungsverbot
  • BBL-Slg 2013/21
  • Zustimmung des Verbotsberechtigten und Rechtsweg
  • Baurecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!