Zum Hauptinhalt springen

Zerstörtes Gebäude; Wiedererrichtung; Flächenwidmung „Grünland“; Widmungskonformität von Altbauten; Neubau; Instandsetzung

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Wird nach einem Brand das Gebäude in veränderter Größe, Form und Ausgestaltung sowie mit einem anderen Verwendungszweck gänzlich neu errichtet, handelt es sich auch im Fall eines noch vorhandenen Fundaments und Kamins bereits um einen Neubau (und keine bloße Gebäudeinstandsetzung).

§ 23 bgld BauG (Widmungskonformität von Altbauten) ist als Ausnahmebestimmung restriktiv zu interpretieren. Eine analoge Anwendung des § 23 bgld BauG auch auf Neubauten ist daher unzulässig.

  • § 23 bgld BauG
  • Wiedererrichtung
  • Flächenwidmung „Grünland“
  • VwGH, 20.09.2012, 2011/06/0046
  • Zerstörtes Gebäude
  • Neubau
  • Widmungskonformität von Altbauten
  • BBL-Slg 2013/3
  • Instandsetzung
  • Baurecht
  • § 20 Abs 1 bgld RPlG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!