


Zerstörtes Gebäude; Wiedererrichtung; Flächenwidmung „Grünland“; Widmungskonformität von Altbauten; Neubau; Instandsetzung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 16
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 567 Wörter, Seiten 24-25
20,00 €
inkl MwSt




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Wird nach einem Brand das Gebäude in veränderter Größe, Form und Ausgestaltung sowie mit einem anderen Verwendungszweck gänzlich neu errichtet, handelt es sich auch im Fall eines noch vorhandenen Fundaments und Kamins bereits um einen Neubau (und keine bloße Gebäudeinstandsetzung).
§ 23 bgld BauG (Widmungskonformität von Altbauten) ist als Ausnahmebestimmung restriktiv zu interpretieren. Eine analoge Anwendung des § 23 bgld BauG auch auf Neubauten ist daher unzulässig.
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- § 23 bgld BauG
- Wiedererrichtung
- Flächenwidmung „Grünland“
- VwGH, 20.09.2012, 2011/06/0046
- Zerstörtes Gebäude
- Neubau
- Widmungskonformität von Altbauten
- BBL-Slg 2013/3
- Instandsetzung
- Baurecht
- § 20 Abs 1 bgld RPlG
Wird nach einem Brand das Gebäude in veränderter Größe, Form und Ausgestaltung sowie mit einem anderen Verwendungszweck gänzlich neu errichtet, handelt es sich auch im Fall eines noch vorhandenen Fundaments und Kamins bereits um einen Neubau (und keine bloße Gebäudeinstandsetzung).
§ 23 bgld BauG (Widmungskonformität von Altbauten) ist als Ausnahmebestimmung restriktiv zu interpretieren. Eine analoge Anwendung des § 23 bgld BauG auch auf Neubauten ist daher unzulässig.
- § 23 bgld BauG
- Wiedererrichtung
- Flächenwidmung „Grünland“
- VwGH, 20.09.2012, 2011/06/0046
- Zerstörtes Gebäude
- Neubau
- Widmungskonformität von Altbauten
- BBL-Slg 2013/3
- Instandsetzung
- Baurecht
- § 20 Abs 1 bgld RPlG