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Flächenwidmung „Bauland-Mischgebiet“; Kfz-Stellplätze; Immissionsschutz; Zumutbarkeit von Emissionen; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Die Errichtung von elf Wohneinheiten und einer Tiefgarage für 23 PKW-Stellplätze stellen im „Bauland-Mischgebiet“ keine unübliche Nutzung dar.

Halten sich die Emissionen in dem für ein „Bauland-Mischgebiet“ üblichen Ausmaß, sind sie als zumutbar anzusehen, auch wenn sie zB die in der unmittelbaren Nähe feststellbaren Immissionen übersteigen.

  • Zumutbarkeit von Emissionen
  • Flächenwidmung „Bauland-Mischgebiet“
  • VwGH, 20.09.2012, 2011/06/0039
  • Immissionsschutz
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • BBL-Slg 2013/15
  • § 8 Abs 1 vlbg BauG
  • Baurecht
  • Kfz-Stellplätze

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