Zum Hauptinhalt springen
Christandl, Bernd

Regressanspruch zwischen Bauaufsicht und Bauunternehmer

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Wurde ein Schaden durch den Fehler eines Bauunternehmens und durch mangelnde Bauaufsicht verursacht, kann der Bauunternehmer dem Bauherrn die mangelnde Bauaufsicht nicht als Mitverschulden einwenden. Der zum Schadenersatz herangezogene Bauunternehmer kann jedoch den Bauaufsichtspflichtigen im Regressweg in Anspruch nehmen.

  • Christandl, Bernd
  • OGH, 15.05.2012, 3 Ob 55/12b
  • § 1295 Abs 1 ABGB
  • § 896 ABGB
  • Regressanspruch zwischen Bauaufsicht und Bauunternehmer
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2013/20
  • § 1302 ABGB

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!