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Regressanspruch zwischen Bauaufsicht und Bauunternehmer

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 16
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1347 Wörter, Seiten 32-33

20,00 €

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Wurde ein Schaden durch den Fehler eines Bauunternehmens und durch mangelnde Bauaufsicht verursacht, kann der Bauunternehmer dem Bauherrn die mangelnde Bauaufsicht nicht als Mitverschulden einwenden. Der zum Schadenersatz herangezogene Bauunternehmer kann jedoch den Bauaufsichtspflichtigen im Regressweg in Anspruch nehmen.

  • Christandl, Bernd
  • OGH, 15.05.2012, 3 Ob 55/12b
  • § 1295 Abs 1 ABGB
  • § 896 ABGB
  • Regressanspruch zwischen Bauaufsicht und Bauunternehmer
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2013/20
  • § 1302 ABGB

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