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Widerrufsentscheidung; wesentliche Kostenüberschreitung; überhöhte Preise

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Ob die Kostenschätzung eine taugliche Vergleichsgrundlage für die Annahme einer wesentlichen Überhöhung der Angebotspreise darstellt, ist erforderlichenfalls unter Beiziehung eines Sachverständigen zu beurteilen.

  • BBL-Slg 2013/39
  • § 39 Abs 2 AVG
  • § 15 Abs 1 nö VNPG
  • VwGH, 25.09.2012, 2008/04/0054
  • wesentliche Kostenüberschreitung
  • § 139 Abs 2 Z 3 BVergG
  • Widerrufsentscheidung
  • Baurecht
  • überhöhte Preise

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