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Baupolizeilicher Beseitigungsauftrag; Nichtbeseitigung; nachträgliche Bewilligung; Verwaltungsübertretung; Strafbarkeit

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Hat der Bauherr von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Erwirkung einer nachträglichen Baubewilligung Gebrauch gemacht, ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Baubewilligungsverfahren eine Bestrafung wegen Nichtbeseitigung des rechtswidrigen Baues unzulässig.

  • Strafbarkeit
  • § 118 Abs 2 Z 11 stmk BauG
  • nachträgliche Bewilligung
  • Verwaltungsübertretung
  • VwGH, 20.09.2012, 2011/06/0072
  • BBL-Slg 2013/10
  • § 41 Abs 3 stmk BauG
  • Baurecht
  • Baupolizeilicher Beseitigungsauftrag
  • Nichtbeseitigung

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