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Ausnahmen vom Mindestabstand; „ebenerdig befestigte Flächen“; Erschließungsstraße; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Die Aufzählung der vom Mindestabstand ausgenommenen „ebenerdig befestigten Flächen“ ist demonstrativ (arg „wie Hauszufahrten und Abstellplätze“).

Auch bei einer Erschließungsstraße kann es sich daher um eine ebenerdig befestigte Fläche handeln.

  • Erschließungsstraße
  • § 6 Abs 4 lit b vlbg BauG
  • BBL-Slg 2023/18
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • VwGH, 20.10.2022, Ra 2021/06/0041
  • Baurecht
  • „ebenerdig befestigte Flächen“
  • Ausnahmen vom Mindestabstand

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