


Trockenheit von benachbarten Bauwerken; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 26
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 40 Wörter, Seiten 18-18
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Durch die Bestimmung des § 6 Abs 2 Z 1 nö BauO 2014 wird lediglich die Trockenheit „der bewilligten oder angezeigten Bauwerke der Nachbarn“ geschützt, nicht jedoch auch die Trockenheit der Liegenschaft an sich.
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- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Trockenheit von benachbarten Bauwerken
- Baurecht
- § 6 Abs 2 Z 1 nö BauO
- LVwG Nö, 02.09.2022, LVwG-AV-1727/001-2021
- BBL-Slg 2023/3
Durch die Bestimmung des § 6 Abs 2 Z 1 nö BauO 2014 wird lediglich die Trockenheit „der bewilligten oder angezeigten Bauwerke der Nachbarn“ geschützt, nicht jedoch auch die Trockenheit der Liegenschaft an sich.
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Trockenheit von benachbarten Bauwerken
- Baurecht
- § 6 Abs 2 Z 1 nö BauO
- LVwG Nö, 02.09.2022, LVwG-AV-1727/001-2021
- BBL-Slg 2023/3