


Wärmepumpe; Beseitigungsauftrag; Bestimmtheit; Unzulässigkeit von Alternativaufträgen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 26
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 662 Wörter, Seiten 27-27
20,00 €
inkl MwSt




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Die Vorschreibung von Alternativaufträgen ist im Rahmen des § 129 Abs 10 wr BauO nicht zulässig. Es steht der Baubehörde daher nicht zu, statt der Beseitigung einer konsenswidrigen Luftwärmepumpe (hier: wegen höherer Emissionswerte an Schall) etwa vorzuschreiben, dass diese alternativ entweder zu beseitigen oder in einen konsensgemäßen Zustand zu bringen sei.
-
- Beseitigungsauftrag
- Bestimmtheit
- Wärmepumpe
- LVwG Wien, 06.10.2022, VGW-112/077/3499/2022
- Unzulässigkeit von Alternativaufträgen
- BBL-Slg 2023/20
- Baurecht
- § 129 Abs 10 wr BauO
Die Vorschreibung von Alternativaufträgen ist im Rahmen des § 129 Abs 10 wr BauO nicht zulässig. Es steht der Baubehörde daher nicht zu, statt der Beseitigung einer konsenswidrigen Luftwärmepumpe (hier: wegen höherer Emissionswerte an Schall) etwa vorzuschreiben, dass diese alternativ entweder zu beseitigen oder in einen konsensgemäßen Zustand zu bringen sei.
- Beseitigungsauftrag
- Bestimmtheit
- Wärmepumpe
- LVwG Wien, 06.10.2022, VGW-112/077/3499/2022
- Unzulässigkeit von Alternativaufträgen
- BBL-Slg 2023/20
- Baurecht
- § 129 Abs 10 wr BauO