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Wärmepumpe; Beseitigungsauftrag; Bestimmtheit; Unzulässigkeit von Alternativaufträgen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 26
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
662 Wörter, Seiten 27-27

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Die Vorschreibung von Alternativaufträgen ist im Rahmen des § 129 Abs 10 wr BauO nicht zulässig. Es steht der Baubehörde daher nicht zu, statt der Beseitigung einer konsenswidrigen Luftwärmepumpe (hier: wegen höherer Emissionswerte an Schall) etwa vorzuschreiben, dass diese alternativ entweder zu beseitigen oder in einen konsensgemäßen Zustand zu bringen sei.

  • Beseitigungsauftrag
  • Bestimmtheit
  • Wärmepumpe
  • LVwG Wien, 06.10.2022, VGW-112/077/3499/2022
  • Unzulässigkeit von Alternativaufträgen
  • BBL-Slg 2023/20
  • Baurecht
  • § 129 Abs 10 wr BauO

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