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Flächenwidmung „Grünland Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel“; Kfz-Abstellfläche; notwendige Anlage

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Anlagen im Sinne des WGG (hier: Kfz-Abstellfläche) sollen in als „Wald- und Wiesengürtel“ gewidmeten Gebieten Ausnahmecharakter haben.

Rein private Interessen (hier: schlechter Gesundheitszustand) wie auch bloß spekulative Annahmen (hier: Verkehrsberuhigung, Verringerung von Emissionen) können den Nachweis an der erforderlichen Notwendigkeit einer Kfz-Abstellfläche nicht erbringen.

  • notwendige Anlage
  • § 6 Abs 3 wr BauO
  • BBL-Slg 2023/19
  • VwGH, 16.09.2022, Ra 2022/05/0136
  • Kfz-Abstellfläche
  • Baurecht
  • Flächenwidmung „Grünland Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel“

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