


Flächenwidmung „Grünland Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel“; Kfz-Abstellfläche; notwendige Anlage
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 26
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 53 Wörter, Seiten 26-27
20,00 €
inkl MwSt




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Anlagen im Sinne des WGG (hier: Kfz-Abstellfläche) sollen in als „Wald- und Wiesengürtel“ gewidmeten Gebieten Ausnahmecharakter haben.
Rein private Interessen (hier: schlechter Gesundheitszustand) wie auch bloß spekulative Annahmen (hier: Verkehrsberuhigung, Verringerung von Emissionen) können den Nachweis an der erforderlichen Notwendigkeit einer Kfz-Abstellfläche nicht erbringen.
-
- notwendige Anlage
- § 6 Abs 3 wr BauO
- BBL-Slg 2023/19
- VwGH, 16.09.2022, Ra 2022/05/0136
- Kfz-Abstellfläche
- Baurecht
- Flächenwidmung „Grünland Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel“
Anlagen im Sinne des WGG (hier: Kfz-Abstellfläche) sollen in als „Wald- und Wiesengürtel“ gewidmeten Gebieten Ausnahmecharakter haben.
Rein private Interessen (hier: schlechter Gesundheitszustand) wie auch bloß spekulative Annahmen (hier: Verkehrsberuhigung, Verringerung von Emissionen) können den Nachweis an der erforderlichen Notwendigkeit einer Kfz-Abstellfläche nicht erbringen.
- notwendige Anlage
- § 6 Abs 3 wr BauO
- BBL-Slg 2023/19
- VwGH, 16.09.2022, Ra 2022/05/0136
- Kfz-Abstellfläche
- Baurecht
- Flächenwidmung „Grünland Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel“