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Verkehrswertermittlung für Enteignungsentschädigung
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 26
- Rechtsprechung, 111 Wörter
- Seiten 32-32
- https://doi.org/10.33196/bbl202301003201
20,00 €
inkl MwStFür die Festsetzung der Enteignungsentschädigung ist auf den Zeitpunkt der Aufhebung des Rechts, also die Rechtskraft des Enteignungsbescheids abzustellen. Der Verkehrswert der enteigneten Liegenschaft bemisst sich nach der konkreten wirtschaftlichen Verwendungsmöglichkeit des Grundstücks im Enteignungszeitpunkt. Auch eine nachträgliche Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse, die im Enteignungszeitpunkt als wahrscheinlich vorausgesehen werden konnte, kann die Höhe des Verkehrswertes beeinflussen. Für die Bewertung einer landwirtschaftlich genutzten Liegenschaft als Bauerwartungsland ist entscheidend, dass sich das Entwicklungspotenzial einer Liegenschaft im Enteignungszeitpunkt bereits auf den Marktpreis auswirkt. Besteht für die Wertermittlung durch einen Sachverständigen keine gesetzlich vorgeschriebene Methode, so kann der OGH das von den Tatsacheninstanzen gebilligte Ergebnis einer an sich geeigneten Methode nicht überprüfen.
- § 18 BStG
- BBL-Slg 2023/27
- Verkehrswertermittlung für Enteignungsentschädigung
- Baurecht
- OGH, 13.09.2022, 10 Ob 26/22d
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