


Ersitzung einer Wegservitut durch eine Gemeinde
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 26
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 86 Wörter, Seiten 34-34
20,00 €
inkl MwSt




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Die rechtsgeschäftliche Vereinbarung über eine Servitut zugunsten der Allgemeinheit zwischen dem Eigentümer des dienenden Grundstücks und einem öffentlichen Rechtsträger (Bundesforste) hindert grundsätzlich die gleichzeitige Ersitzung dieser Servitut durch die Gemeinde für die Allgemeinheit nicht. Voraussetzung ist jedoch, dass für den Liegenschaftseigentümer erkennbar war, dass seine Duldung der Benützung seines Grundstücks durch die Öffentlichkeit nicht auf der Vereinbarung mit dem Dritten (Bundesforste) beruht, sondern dass es sich dabei um eine Rechtsausübungen der Gemeinde zur Ersitzung eines Gehrechts durch die Allgemeinheit handelt.
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- OGH, 23.09.2022, 4 Ob 88/22b
- Baurecht
- BBL-Slg 2023/33
- Ersitzung einer Wegservitut durch eine Gemeinde
- § 1460 ABGB
Die rechtsgeschäftliche Vereinbarung über eine Servitut zugunsten der Allgemeinheit zwischen dem Eigentümer des dienenden Grundstücks und einem öffentlichen Rechtsträger (Bundesforste) hindert grundsätzlich die gleichzeitige Ersitzung dieser Servitut durch die Gemeinde für die Allgemeinheit nicht. Voraussetzung ist jedoch, dass für den Liegenschaftseigentümer erkennbar war, dass seine Duldung der Benützung seines Grundstücks durch die Öffentlichkeit nicht auf der Vereinbarung mit dem Dritten (Bundesforste) beruht, sondern dass es sich dabei um eine Rechtsausübungen der Gemeinde zur Ersitzung eines Gehrechts durch die Allgemeinheit handelt.
- OGH, 23.09.2022, 4 Ob 88/22b
- Baurecht
- BBL-Slg 2023/33
- Ersitzung einer Wegservitut durch eine Gemeinde
- § 1460 ABGB