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Privatzimmervermietung

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Eine Privatzimmervermietung setzt neben dem Erfordernis des Vorliegens eines Hofverbandes voraus, dass die Privatzimmervermietung als häusliche Nebenbeschäftigung erfolgt, womit jedenfalls ein räumlicher Bezug zum Hausstand erfüllt sein muss.

  • BBL-Slg 2023/4
  • Privatzimmervermietung
  • Baurecht
  • VwGH, 16.09.2022, Ra 2019/05/0285
  • § 20 Abs 2 lit 1a nö ROG

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