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Flächenwidmung „Wohngebiet“, Begriff „Wohnung“

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Räumlichkeiten, die zeitweise und kostenlos an wechselnde Mitarbeiter eines Unternehmens zur Verfügung gestellt werden (hier: zwecks Übernachtung im Rahmen der Berufsausübung), sind keine „Wohnungen“ iSd § 2 Abs 4 tir BauO 2022 und daher im (reinen) „Wohngebiet“ auch nicht zulässig.

  • LVwG Tir, 27.09.2022, LVwG-2022/39/0507-2
  • § 38 tir ROG
  • BBL-Slg 2023/15
  • § 2 Abs 5 tir BauO
  • Baurecht
  • § 2 Abs 4 tir BauO
  • Flächenwidmung „Wohngebiet“, Begriff „Wohnung“

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