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Bauausführung; Frist; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Nachbarn haben kein subjektiv-öffentliches Recht auf die Vorschreibung einer Umsetzungsfrist für ein Bauvorhaben oder Teile eines solchen im Rahmen einer Baubewilligung.

  • BBL-Slg 2021/57
  • § 6 Abs 2 nö BauO
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • LVwG Nö, 04.11.2020, LVwG-AV-1040/001-2020
  • Baurecht
  • Frist
  • Bauausführung

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