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Verbindung mit einer öffentlichen Verkehrsfläche; rechtlich gesicherte Zufahrt; Verkehrssicherheit; Sichtverhältnisse

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Bei der Frage nach dem Bestehen einer rechtlich gesicherten, der vorgesehenen Bebauung entsprechenden Verbindung mit einer öffentlichen Verkehrsfläche ist auf den Einzelfall und insbesondere auf den konkret vorgesehenen Verwendungszweck und das damit verbundene Verkehrsaufkommen abzustellen.

Aspekte der Verkehrssicherheit (hier: die Sichtweiten von der Privatstraße in die Gemeindestraße) sind kein Prüfkriterium für die Klärung der Frage, ob die Verbindung mit der öffentlichen Verkehrsfläche der beabsichtigten Verwendung des Bauwerks entspricht.

  • rechtlich gesicherte Zufahrt
  • Sichtverhältnisse
  • BBL-Slg 2021/72
  • Baurecht
  • Verbindung mit einer öffentlichen Verkehrsfläche
  • LVwG Vlbg, 20.11.2020, LVwG-318-52/2020-R8
  • § 4 Abs 2 vlbg BauG
  • Verkehrssicherheit

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