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Zuschlagskriterien; Nichtigerklärung der Ausschreibung

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Die Berücksichtigung eines Kriteriums für die Prüfung der Eignung der Bieter als Zuschlagskriterium ist unzulässig. Eine Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien ist unzulässig. Mindestanforderungen an das zu liefernde Produkt bei der Bewertung der Qualität als Zuschlagskriterium nochmals zu verwerten, ist unzulässig.

  • Zuschlagskriterien
  • § 91 BVergG
  • BVwG, 16.09.2020, W273 2233950-2
  • Baurecht
  • § 262 BVergG
  • Nichtigerklärung der Ausschreibung
  • BBL-Slg 2021/90
  • § 347 BVergG

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