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Geruchsimmissionen durch Lackierarbeiten

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Auch in der besonderen Lästigkeit des Geruchs von Lakierarbeiten liegt keine wesentliche Beeinträchtigung der ortsüblichen Benützung eines Grundstücks, wenn die zeitliche Dimension der Einwirkung gering ist, wenn der eigentliche Lakiervorgang nur wenige Minuten in Anspruch nimmt und die Lackierarbeiten wochen- und monatelang gar nicht, sowie im Sommer nur selten stattfinden.

  • § 364 Abs 2 ABGB
  • Geruchsimmissionen durch Lackierarbeiten
  • BBL-Slg 2021/86
  • OGH, 25.11.2020, 6 Ob 123/20m
  • Baurecht

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