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Lärmimmissionen durch Luft-Wasser-Wärmepumpe

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Eine unmittelbare Zuleitung liegt dann vor, wenn sie gerade in Richtung des Nachbargrundstücks wirksam wird. Davon ist bei Geräuschen generell und auch bei solchen, die von einer Luft-Wasser-Wärmepumpe herrühren, nicht auszugehen, weil sich Schall in alle Richtungen ausbreitet. Damit kommt es aber für die Untersagungsmöglichkeit darauf an, ob die Lärmimmission das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreitet und dadurch die ortsübliche Nutzung der Liegenschaft wesentlich beeinträchtigt wird.

  • Lärmimmissionen durch Luft-Wasser-Wärmepumpe
  • BBL-Slg 2021/85
  • OGH, 25.11.2020, 9 Ob 56/20f
  • § 364 Abs 2 ABGB
  • Baurecht

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