Benachteiligung von Menschen mit Behinderung durch das Erfordernis der Selbsterhaltungsfähigkeit für die Erlangung der Staatsbürgerschaft
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 135
- Rechtsprechung, 192 Wörter
- Seiten 555 -559
- https://doi.org/10.33196/jbl201309055501
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Aufhebung des § 10 Abs 1 Z 7 StbG 1985 idF BGBl I 37/2006 und des § 10 Abs 5 StBG 1985 idF BGBl I 122/2009 (mit Ablauf des 30. 06. 2014) wegen Verstoßes gegen Art 7 Abs 1 S 3 B-VG und gegen das BVG gegen alle Formen rassischer Diskriminierung.
Menschen mit Behinderung werden durch das (ausnahmslose) Erfordernis der Selbsterhaltungsfähigkeit für die Erlangung der Staatsbürgerschaft gegenüber nichtbehinderten Menschen benachteiligt, da sie in einer Reihe von Fällen wegen des Grades ihrer Behinderung nur erschwerten oder gar keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben.
Des Weiteren ist es unsachlich, wenn der Gesetzgeber die Erlangung der Staatsbürgerschaft von der Selbsterhaltungsfähigkeit abhängig macht, aber keine Vorsorge dafür trifft, dass besondere Ausnahmesituationen unverschuldeter Notlage berücksichtigt werden können. Rechtfertigende Gründe, die jedenfalls so schwer wiegen, dass auch unverschuldet in Notlage geratene Menschen, die alle sonstigen Voraussetzungen für die Verleihung der Staatsbürgerschaft erfüllen würden, es hinnehmen müssen, von dieser ausgeschlossen zu sein, sind nicht erkennbar; im Hinblick auf den Zugang zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung kommt dafür auch nicht die Vermeidung finanzieller Belastungen von Gebietskörperschaften in Betracht.
- BVG gegen alle Formen rassischer Diskriminierung
- VfGH, 01.03.2013, G 106/12G 17/13
- Öffentliches Recht
- Art 7 Abs 1 B-VG
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- § 10 Abs 5 StBG
- Allgemeines Privatrecht
- JBL 2013, 555
- Zivilverfahrensrecht
- § 10 Abs 1 Z 7 StBG
- Arbeitsrecht
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