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Erlöschen des Unterhaltsanspruchs eines Kindes außerhalb des Pflichtschulalters bei Schulabbruch?

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Der Unterhaltsanspruch eines Kindes außerhalb des Pflichtschulalters erlischt grundsätzlich erst dann, wenn das Kind nach Beendigung (Abschluss oder Abbruch) der Schulausbildung eine zielstrebige Berufsausbildung oder zumutbare Erwerbstätigkeit nach Abschluss der Berufsausbildung unterlässt. Nach Beendigung der Schulausbildung ist dem Kind ein angemessener Zeitraum für eine zielstrebige Berufsausbildung und Arbeitsplatzsuche einzuräumen.

  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • BG Hernals, 18.07.2012, 36 Fam 1/12t
  • Europa- und Völkerrecht
  • § 140 ABGB
  • Allgemeines Privatrecht
  • LGZ Wien, 21.11.2012, 45 R 424/12d
  • JBL 2013, 559
  • Zivilverfahrensrecht
  • OGH, 04.03.2013, 8 Ob 3/13v
  • Arbeitsrecht

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