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Sachenrechtliche Zuordnung Zubehör; Wohnungseigentumsobjekt

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Nach § 5 Abs 3 WEG idF WRN 2015 ist die Eintragung des Zubehörs für dessen sachenrechtliche Zuordnung zum Wohnungseigentumsobjekt nicht notwendig, sie ist aber nach den Vorstellungen des Gesetzgebers nicht zwingend verboten.

  • Wohnungseigentumsobjekt
  • § 5 WEG
  • Sachenrechtliche Zuordnung Zubehör
  • OGH, 21.12.2015, 5 Ob 196/15g
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2016/111

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