


Voraussetzungen der Löschung einer Treuhandrangordnung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 19
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 61 Wörter, Seiten 117-117
20,00 €
inkl MwSt




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Die Löschung einer Namens- oder Treuhänderrangordnung vor Ablauf der gesetzlichen Frist kann nur auf Grund eines Antrags des Eigentümers oder des daraus Berechtigten mit Zustimmung des jeweils anderen sowie über gemeinsamen Antrag sowohl des Eigentümers als auch des Berechtigten erfolgen. Die Anträge und Zustimmungserklärungen müssen iS der §§ 27, 31 GBG auch gerichtlich oder notariell beglaubigt sein.
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- Voraussetzungen der Löschung einer Treuhandrangordnung
- BBL-Slg 2016/119
- OGH, 25.01.2016, 5 Ob 217/15w
- § 57a Abs 4 GBG
- Baurecht
Die Löschung einer Namens- oder Treuhänderrangordnung vor Ablauf der gesetzlichen Frist kann nur auf Grund eines Antrags des Eigentümers oder des daraus Berechtigten mit Zustimmung des jeweils anderen sowie über gemeinsamen Antrag sowohl des Eigentümers als auch des Berechtigten erfolgen. Die Anträge und Zustimmungserklärungen müssen iS der §§ 27, 31 GBG auch gerichtlich oder notariell beglaubigt sein.
- Voraussetzungen der Löschung einer Treuhandrangordnung
- BBL-Slg 2016/119
- OGH, 25.01.2016, 5 Ob 217/15w
- § 57a Abs 4 GBG
- Baurecht