


Vorarbeiten; Baustelleneinrichtung; Einfriedung; bewilligungspflichtige Bauvorhaben
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 19
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 35 Wörter, Seiten 111-111
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Wenn Vorarbeiten nicht separat bewilligt werden, sind diese von der Baubewilligung mitumfasst.
Eine Einfriedung, die als Baustelleneinrichtung zur Absicherung der Baustelle erforderlich ist, ist als mit der Baubewilligung mitbewilligt anzusehen.
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- BBL-Slg 2016/102
- LVwG Vlbg, 26.01.2016, LVwG-1-16/2015-R15
- Baustelleneinrichtung
- bewilligungspflichtige Bauvorhaben
- Baurecht
- Vorarbeiten
- § 27 Abs 1 vlbg BauG
- § 28 Abs 2 vlbg BauG
- Einfriedung
Wenn Vorarbeiten nicht separat bewilligt werden, sind diese von der Baubewilligung mitumfasst.
Eine Einfriedung, die als Baustelleneinrichtung zur Absicherung der Baustelle erforderlich ist, ist als mit der Baubewilligung mitbewilligt anzusehen.
- BBL-Slg 2016/102
- LVwG Vlbg, 26.01.2016, LVwG-1-16/2015-R15
- Baustelleneinrichtung
- bewilligungspflichtige Bauvorhaben
- Baurecht
- Vorarbeiten
- § 27 Abs 1 vlbg BauG
- § 28 Abs 2 vlbg BauG
- Einfriedung