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Vorarbeiten; Baustelleneinrichtung; Einfriedung; bewilligungspflichtige Bauvorhaben

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Wenn Vorarbeiten nicht separat bewilligt werden, sind diese von der Baubewilligung mitumfasst.

Eine Einfriedung, die als Baustelleneinrichtung zur Absicherung der Baustelle erforderlich ist, ist als mit der Baubewilligung mitbewilligt anzusehen.

  • BBL-Slg 2016/102
  • LVwG Vlbg, 26.01.2016, LVwG-1-16/2015-R15
  • Baustelleneinrichtung
  • bewilligungspflichtige Bauvorhaben
  • Baurecht
  • Vorarbeiten
  • § 27 Abs 1 vlbg BauG
  • § 28 Abs 2 vlbg BauG
  • Einfriedung

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