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Veränderung der Abflussverhältnisse; Überschwemmungen; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Nachbarn haben keinen Rechtsanspruch, dass das Baugrundstück als „Auffangbecken“ für allenfalls von anderen baulichen Anlagen (hier: von einem Weggrundstück) als dem Bauvorhaben ausgehende Niederschlagswässer erhalten bleibt.

  • BBL-Slg 2016/99
  • Überschwemmungen
  • Veränderung der Abflussverhältnisse
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • LVwG Stmk, 09.11.2015, LVwG 50.21-1643/2015
  • Baurecht
  • § 26 Abs 1 stmk BauG
  • § 57 Abs 2 stmk BauG

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