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Abbruch eines Gebäudes; Fernwärmeanschluss; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; zivilrechtliche Einwendungen

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Bei der Einwendung des Nachbarn, dass ihm ein Recht auf Beibehaltung seines Fernwärmeanschlusses auf dem Baugrundstück zukäme, handelt es sich um eine zivilrechtliche Einwendung.

Über eine zivilrechtliche Einwendung hat nicht das LVwG als Rechtsmittelinstanz im Bauverfahren, sondern das zuständige ordentliche Gericht zu entscheiden.

  • § 31 Abs 3 oö BauO
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • BBL-Slg 2021/209
  • Abbruch eines Gebäudes
  • Baurecht
  • zivilrechtliche Einwendungen
  • LVwG Oö, 06.07.2021, LVwG-153037/2/VG/MH
  • Fernwärmeanschluss

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