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Abbruch eines Gebäudes; Fernwärmeanschluss; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; zivilrechtliche Einwendungen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 24
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
51 Wörter, Seiten 233-233

20,00 €

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Bei der Einwendung des Nachbarn, dass ihm ein Recht auf Beibehaltung seines Fernwärmeanschlusses auf dem Baugrundstück zukäme, handelt es sich um eine zivilrechtliche Einwendung.

Über eine zivilrechtliche Einwendung hat nicht das LVwG als Rechtsmittelinstanz im Bauverfahren, sondern das zuständige ordentliche Gericht zu entscheiden.

  • § 31 Abs 3 oö BauO
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • BBL-Slg 2021/209
  • Abbruch eines Gebäudes
  • Baurecht
  • zivilrechtliche Einwendungen
  • LVwG Oö, 06.07.2021, LVwG-153037/2/VG/MH
  • Fernwärmeanschluss

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