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Heft 6, November 2021, Band 24
Flächenwidmung „Bauland – Erweitertes Wohngebiet“; Vorgarten; Straßenlärm; Einfriedung; Schallschutzmauer; Ausnahmebewilligung; Vorliegen eines „besonderen Grundes“
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 24
- Rechtsprechung, 805 Wörter
- Seiten 233-234
- https://doi.org/10.33196/bbl202106023303
20,00 €
inkl MwStBei einem als „Bauland – Erweitertes Wohngebiet“ gewidmeten Grundstück, das sich nach den Lärmkarten der Umgebungslärmzonen 2017 bereits außerhalb des durch eine Verkehrsfläche lärmbelasteten Bereichs befindet, kann der Lärmschutz nicht als „besonderer Grund“ für die Errichtung einer Einfriedung (hier: Lärmschutzwand in Form einer Betonmauer) geltend gemacht werden.
- Giese, Karim
- Schallschutzmauer
- Flächenwidmung „Bauland – Erweitertes Wohngebiet“
- Ausnahmebewilligung
- § 2 Abs 1 Z 7 sbg BauPolG
- BBL-Slg 2021/211
- Baurecht
- Straßenlärm
- § 41 Abs 1 sbg BauTG
- LVwG Sbg, 15.07.2021, 405-3/813/1/11-2021
- Vorliegen eines „besonderen Grundes“
- Vorgarten
- Einfriedung
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