


Flächenwidmung „Bauland – Erweitertes Wohngebiet“; Vorgarten; Straßenlärm; Einfriedung; Schallschutzmauer; Ausnahmebewilligung; Vorliegen eines „besonderen Grundes“
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 24
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 805 Wörter, Seiten 233-234
20,00 €
inkl MwSt




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Bei einem als „Bauland – Erweitertes Wohngebiet“ gewidmeten Grundstück, das sich nach den Lärmkarten der Umgebungslärmzonen 2017 bereits außerhalb des durch eine Verkehrsfläche lärmbelasteten Bereichs befindet, kann der Lärmschutz nicht als „besonderer Grund“ für die Errichtung einer Einfriedung (hier: Lärmschutzwand in Form einer Betonmauer) geltend gemacht werden.
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- Giese, Karim
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- Schallschutzmauer
- Flächenwidmung „Bauland – Erweitertes Wohngebiet“
- Ausnahmebewilligung
- § 2 Abs 1 Z 7 sbg BauPolG
- BBL-Slg 2021/211
- Baurecht
- Straßenlärm
- § 41 Abs 1 sbg BauTG
- LVwG Sbg, 15.07.2021, 405-3/813/1/11-2021
- Vorliegen eines „besonderen Grundes“
- Vorgarten
- Einfriedung
Bei einem als „Bauland – Erweitertes Wohngebiet“ gewidmeten Grundstück, das sich nach den Lärmkarten der Umgebungslärmzonen 2017 bereits außerhalb des durch eine Verkehrsfläche lärmbelasteten Bereichs befindet, kann der Lärmschutz nicht als „besonderer Grund“ für die Errichtung einer Einfriedung (hier: Lärmschutzwand in Form einer Betonmauer) geltend gemacht werden.
- Giese, Karim
- Schallschutzmauer
- Flächenwidmung „Bauland – Erweitertes Wohngebiet“
- Ausnahmebewilligung
- § 2 Abs 1 Z 7 sbg BauPolG
- BBL-Slg 2021/211
- Baurecht
- Straßenlärm
- § 41 Abs 1 sbg BauTG
- LVwG Sbg, 15.07.2021, 405-3/813/1/11-2021
- Vorliegen eines „besonderen Grundes“
- Vorgarten
- Einfriedung