


Vertretungsmacht Bürgermeister; Genehmigungsvorbehalt der Aufsichtsbehörde; Energieoptimierungs- und Wartungsvertrag für eine Mehrzweckhalle
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 24
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 42 Wörter, Seiten 249-249
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In der Gemeindeordnung selbst aufgenommene Vorschriften stellen nicht bloße Organisationsvorschriften über die interne Willensbildung öffentlich-rechtlicher Körperschaften dar, sondern bringen Einschränkungen der Vertretungsmacht des zur Vertretung befugten Organs nach außen mit sich.
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- Genehmigungsvorbehalt der Aufsichtsbehörde
- Vertretungsmacht Bürgermeister
- § 104 krnt AGO
- BBL-Slg 2021/229
- OGH, 25.06.2021, 8 Ob 103/20k
- Energieoptimierungs- und Wartungsvertrag für eine Mehrzweckhalle
- § 867 ABGB
- Baurecht
In der Gemeindeordnung selbst aufgenommene Vorschriften stellen nicht bloße Organisationsvorschriften über die interne Willensbildung öffentlich-rechtlicher Körperschaften dar, sondern bringen Einschränkungen der Vertretungsmacht des zur Vertretung befugten Organs nach außen mit sich.
- Genehmigungsvorbehalt der Aufsichtsbehörde
- Vertretungsmacht Bürgermeister
- § 104 krnt AGO
- BBL-Slg 2021/229
- OGH, 25.06.2021, 8 Ob 103/20k
- Energieoptimierungs- und Wartungsvertrag für eine Mehrzweckhalle
- § 867 ABGB
- Baurecht