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Verkehrsüblichkeit einer Außenklimaanlage

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 24
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
857 Wörter, Seiten 249-250

20,00 €

inkl MwSt

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Die Errichtung einer Außenklimaanlage ist keine privilegierte Veränderung im Sinn des § 9 Abs 2 MRG.

Voraussetzung für die Ersetzung der Zustimmung zur vom Mieter beabsichtigten wesentlichen Veränderung nach § 9 Abs 1 Z 2 MRG ist daher die Verkehrsüblichkeit der beabsichtigten Veränderung.

Diese liegt nicht vor, wenn eine Wohnung über Außenjalousien an den Fenstern und ein Sonnensegel zur Beschattung des Balkons verfügt. Auch eine bereits auf dem Flachdach installierte Klimaanlage für eine im Erdgeschoß befindliche Filiale einer Lebensmittelkette und im weiteren Umfeld vorhandene Klimageräte können daran nichts ändern.

  • Egglmeier-Schmolke, Barbara
  • OGH, 05.07.2021, 5 Ob 59/21v
  • Verkehrsüblichkeit einer Außenklimaanlage
  • BBL-Slg 2021/230
  • Baurecht
  • § 9 MRG

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