


Kfz-Abstellplatz; Einlage von Randsteinen; bauliche Maßnahmen; baupolizeilicher Auftrag
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 24
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 37 Wörter, Seiten 237-237
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Die Einlage von Randsteinen in das Schotterbett einer PKW-Parkfläche (hier: zur Kenntlichmachung der vorgesehenen PKW-Abstellplätze) stellt keine bauliche Maßnahme und daher auch keine konsenslose Änderung der bewilligten Kfz-Abstellplätze dar.
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- baupolizeilicher Auftrag
- BBL-Slg 2021/217
- bauliche Maßnahmen
- § 46 Abs 1 tir BauO
- LVwG Tir, 12.07.2021, LVwG-2021/26/0111-9
- Einlage von Randsteinen
- Kfz-Abstellplatz
- Baurecht
Die Einlage von Randsteinen in das Schotterbett einer PKW-Parkfläche (hier: zur Kenntlichmachung der vorgesehenen PKW-Abstellplätze) stellt keine bauliche Maßnahme und daher auch keine konsenslose Änderung der bewilligten Kfz-Abstellplätze dar.
- baupolizeilicher Auftrag
- BBL-Slg 2021/217
- bauliche Maßnahmen
- § 46 Abs 1 tir BauO
- LVwG Tir, 12.07.2021, LVwG-2021/26/0111-9
- Einlage von Randsteinen
- Kfz-Abstellplatz
- Baurecht