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Änderung des Wohnungseigentumsobjekts; Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der anderen

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Eine Um- oder Neugestaltung eines Wohnungseigentumsobjekts durch Aufstockung einer Dachgeschoßwohnung zum Zwecke der Errichtung von vier selbständigen Maisonettwohnungen, wodurch der Dachfirst um 2,5 m erhöht und die Nutzfläche von 180 auf 280 m2 vergrößert würde, stellt eine wesentliche Beeinträchtigung der schutzwürdigen Interessen der anderen Miteigentümer dar.

  • OGH, 15.07.2021, 5 Ob 12/21g
  • Änderung des Wohnungseigentumsobjekts
  • Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der anderen
  • BBL-Slg 2021/231
  • Baurecht
  • § 16 Abs 2 Z 1 WEG

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