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Geringfügige Planabweichung; Mindestabstände; Zustimmung des Nachbarn

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Geringfügige Planabweichungen, die den Verfahrensgegenstand nicht zu einem „aliud“ machen, ändern an der Wirksamkeit der zuvor erteilten Zustimmung des Nachbarn nichts.

  • BBL-Slg 2021/221
  • Zustimmung des Nachbarn
  • Geringfügige Planabweichung
  • § 7 vlbg BauG
  • Mindestabstände
  • VwGH, 02.07.2021, Ra 2021/06/0086
  • Baurecht

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