


Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 18
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 478 Wörter, Seiten 138-138
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Der Liegenschaftseigentümer (Bauträger) ist - vom Fall des § 42 Abs 4 WEG abgesehen - nicht zur Disposition über eine Anmerkung nach § 42 Abs 1 WEG befugt.
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- Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum
- OGH, 16.12.2014, 5 Ob 186/14k
- § 42 Abs 1 WEG
- BBL-Slg 2015/112
- Baurecht
Der Liegenschaftseigentümer (Bauträger) ist - vom Fall des § 42 Abs 4 WEG abgesehen - nicht zur Disposition über eine Anmerkung nach § 42 Abs 1 WEG befugt.
- Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum
- OGH, 16.12.2014, 5 Ob 186/14k
- § 42 Abs 1 WEG
- BBL-Slg 2015/112
- Baurecht