


Verhandlungsverfahren; Wahl der Verfahrensart; fehlende Nachweise; rechtswidrige Ausschlussgründe; Nichtigerklärung der gesamten Ausschreibung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 18
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 218 Wörter, Seiten 148-149
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Die gesamte Ausschreibung ist für nichtig zu erklären, wenn bei Streichung der rechtswidrigen Bestimmungen die Ausschreibung einen gänzlich anderen Inhalt bekäme und ein anderer Bieterkreis angesprochen würde
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- Verhandlungsverfahren
- § 29 Abs 1 Z 2 BVergG
- fehlende Nachweise
- BBL-Slg 2015/129
- Nichtigerklärung der gesamten Ausschreibung
- § 129 BVergG
- Wahl der Verfahrensart
- rechtswidrige Ausschlussgründe
- Baurecht
- BVwG, 27.01.2015, W134 2015765-2
- § 68 BVergG
Die gesamte Ausschreibung ist für nichtig zu erklären, wenn bei Streichung der rechtswidrigen Bestimmungen die Ausschreibung einen gänzlich anderen Inhalt bekäme und ein anderer Bieterkreis angesprochen würde
- Verhandlungsverfahren
- § 29 Abs 1 Z 2 BVergG
- fehlende Nachweise
- BBL-Slg 2015/129
- Nichtigerklärung der gesamten Ausschreibung
- § 129 BVergG
- Wahl der Verfahrensart
- rechtswidrige Ausschlussgründe
- Baurecht
- BVwG, 27.01.2015, W134 2015765-2
- § 68 BVergG