Zum Hauptinhalt springen

Zuschlagskriterium; berufliche Qualifikation; Erfahrung und Ausbildung

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Die Qualität der Ausführung eines öffentlichen Auftrags kann maßgeblich von der beruflichen Qualifikation der mit der Ausführung beauftragten Personen abhängig sein, die sich aus ihrer beruflichen Erfahrung und ihrer Ausbildung zusammensetzt.

Folglich kann diese Qualität als Zuschlagskriterium in der betreffenden Ausschreibungsbekanntmachung oder in den betreffenden Verdingungsunterlagen aufgeführt werden.

  • BBL-Slg 2015/128
  • Zuschlagskriterium
  • Erfahrung und Ausbildung
  • berufliche Qualifikation
  • EuGH, 26.03.2015, C-601/13
  • Art 53 Abs 1 lit a RL 2004/18/EG
  • Baurecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!