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Holly, Andrea

Regiepreisverträge ohne Voranschlag: Pflicht zur Aufklärung über die (mutmaßliche) Kostenhöhe und Pflicht zur „wirtschaftlichen Betriebsführung“?

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In der Entscheidung 10 Ob 15/14z geht der OGH davon aus, dass den Unternehmer bei einem Werkvertrag mit Regiepreisvereinbarung, dem kein Kostenvoranschlag iSd § 1170a ABGB zugrunde liegt, auch keine generelle Aufklärungspflicht über die voraussichtliche Höhe des Werklohns trifft. Allerdings wird mit Verweis auf die Entscheidung 2 Ob 7/11k ausgeführt, dass eine derartige Aufklärungspflicht aus den allgemeinen, bei jedem Vertragstyp bestehenden Schutz-, Sorgfalts- bzw Aufklärungspflichten abgeleitet werden könnte. Diese Entscheidung regt über den Anlassfall – in dem eine solche Pflichtverletzung aufgrund der Umstände des Einzelfalls verneint wurde – hinaus zur Diskussion an. Zu erörtern ist ferner die vom OGH offen gelassene Frage, ob der Werkunternehmer beim Regiepreisvertrag wirtschaftliches Arbeiten qua vertraglicher Nebenpflicht schuldet.

  • Holly, Andrea
  • Regiepreisvereinbarung
  • ergänzende Vertragsauslegung
  • Beweislast
  • Gutachten
  • effiziente Arbeitsweise
  • freie privatrechtliche Vertragsgestaltung
  • § 914 ABGB
  • § 1165 ABGB
  • § 1166 ABGB
  • Werkvertrag
  • BBL 2015, 119
  • keine allgemeine Kostenwarnpflicht
  • vertraglicher Schadenersatzanspruch
  • Einzelfallbeurteilung
  • Pflichtverletzung
  • Irrtum infolge unterlassener Aufklärungspflicht
  • wirtschaftliche Betriebsführung
  • § 1170a ABGB
  • § 25 Abs 1 GebAG
  • Aufklärungspflicht
  • Baurecht
  • vor- bzw nebenvertragliche Kostenwarnpflicht
  • Ziviltechniker
  • kein Kostenvoranschlag
  • § 1167 ABGB
  • Werkvertragsnorm B 2110 Pkt 6.4.3.

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