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Schutzzone; Bausperre; Abbruch; Bewilligungsvoraussetzungen; Stellungnahme des für die Stadtplanung zuständigen Gemeinderatsausschusses; Beweismittel

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 18
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
372 Wörter, Seiten 136-137

20,00 €

inkl MwSt

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Artikel Schutzzone; Bausperre; Abbruch; Bewilligungsvoraussetzungen; Stellungnahme des für die Stadtplanung zuständigen Gemeinderatsausschusses; Beweismittel in den Warenkorb legen

Die in § 8 Abs 2 wr BauO genannten besonderen Bewilligungsvoraussetzungen während einer Bausperre gelten auch für Abbrüche von Bauwerken.

Bei der Stellungnahme des für die Stadtplanung zuständigen Gemeinderatsausschusses handelt es sich um ein Beweismittel, das durch ein anderes Beweismittel entkräftet werden kann.

  • § 45 Abs 2 AVG
  • BBL-Slg 2015/108
  • Beweismittel
  • Abbruch
  • Bausperre
  • § 7 wr BauO
  • Stellungnahme des für die Stadtplanung zuständigen Gemeinderatsausschusses
  • Schutzzone
  • § 8 Abs 2 wr BauO
  • Bewilligungsvoraussetzungen
  • § 45 Abs 3 AVG
  • Baurecht
  • VwGH, 24.02.2015, 2013/05/0121

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