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Unterlassungsprozess; Einwendungen
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 18
- Rechtsprechung, 57 Wörter
- Seiten 145-145
- https://doi.org/10.33196/bbl201503014502
20,00 €
inkl MwStFür die Negatorienklage genügt bereits die objektive Rechtswidrigkeit, weswegen es weder auf eine Störungsabsicht noch auf ein Verschulden ankommt. Das Unterlassungsbegehren beabsichtigt kein Handlungs- sondern ein Erfolgsverbot. Die Einwendungen des Beklagten im Negatorienverfahren, alles Zumutbare zur Verhinderung von Störungen durch Dritte unternommen zu haben, sind daher nicht im Titelverfahren, sondern erst im Impugnationsprozess zu prüfen.
- Einwendungen
- OGH, 22.01.2015, 2 Ob 229/14m
- BBL-Slg 2015/121
- § 523 ABGB
- Unterlassungsprozess
- Baurecht
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