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Unterlassungsprozess; Einwendungen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 18
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
57 Wörter, Seiten 145-145

20,00 €

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Für die Negatorienklage genügt bereits die objektive Rechtswidrigkeit, weswegen es weder auf eine Störungsabsicht noch auf ein Verschulden ankommt. Das Unterlassungsbegehren beabsichtigt kein Handlungs- sondern ein Erfolgsverbot. Die Einwendungen des Beklagten im Negatorienverfahren, alles Zumutbare zur Verhinderung von Störungen durch Dritte unternommen zu haben, sind daher nicht im Titelverfahren, sondern erst im Impugnationsprozess zu prüfen.

  • Einwendungen
  • OGH, 22.01.2015, 2 Ob 229/14m
  • BBL-Slg 2015/121
  • § 523 ABGB
  • Unterlassungsprozess
  • Baurecht

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