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Weiterverrechnung des Bauzinses durch Bauvereinigung; Preisänderungsklausel

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Schließt die Bauberechtigte und Vermieterin von Superädifikaten nach Auslaufen eines befristeten Baurechtsvertrages einen neuen Vertrag ab, bleibt ihr bei der Festlegung eines neuen Bauzinses wenig oder gar kein Spielraum. Die für die Entgeltänderung maßgebenden Umstände sind daher als nicht vom Willen des Unternehmers beherrschbar anzusehen, weshalb § 6 Abs 1 Z 5 KSchG der Preisänderung nicht entgegensteht.

  • Weiterverrechnung des Bauzinses durch Bauvereinigung
  • OGH, 27.01.2015, 5 Ob 223/14a
  • § 6 Abs 1 Z 5 KSchG
  • § 14 Abs 1 Z 4 WGG
  • BBL-Slg 2015/124
  • Baurecht
  • Preisänderungsklausel

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