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Verbindungssteg; Bauwerk; Beseitigung

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Das Umklappen eines Bauwerkes (hier: Holzkonstruktion, die als Verbindungssteg zwischen einem Strandweg und einer offenen Lagerhalle diente) stellt noch keine Beseitigung dar, und zwar selbst dann nicht, wenn es in umgeklappter Form funktionslos wird.

  • VwGH, 27.02.2015, 2013/06/0116
  • Bauwerk
  • BBL-Slg 2015/106
  • Verbindungssteg
  • Baurecht
  • Beseitigung
  • § 40 Abs 3 vlbg BauG

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