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Elektronische Auktion; Preisangemessenheit; vertiefte Angebotsprüfung

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Auftraggeber [sind] grundsätzlich auch bei der einfachen elektronischen Auktion zur Prüfung der Preisangemessenheit verpflichtet und besteht insoweit kein ersichtlicher Anlass, das Erfordernis der Preisangemessenheit anstatt mit vergaberechtlichen Grundsätzen im Vergabenachprüfungsverfahren mit Judikatur zum lauteren Wettbewerb zu belegen.

  • Preisangemessenheit
  • VwG Wien, 11.12.2014, VGW-123/077/32454/2014
  • § 281 BVergG
  • § 267 BVergG
  • vertiefte Angebotsprüfung
  • § 283 BVergG
  • Baurecht
  • § 268 BVergG
  • § 282 BVergG
  • BBL-Slg 2015/125
  • Elektronische Auktion

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