


Kfz-Stellplätze; Flächenwidmung „Wohngebiet“; Immissionsschutz; besondere Umstände; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Sachverständigengutachten
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 18
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 222 Wörter, Seiten 135-135
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Bringen Nachbarn bezüglich der von Kfz-Stellplätzen ausgehenden Immissionen besondere Umstände (hier: Hanglage) vor, die ihrer Ansicht nach die Befassung eines (Amts-)Sachverständigen aus dem Bereich der Lärm- und Schalltechnik erforderlich machen, muss die Baubehörde sich mit diesem Vorbringen auseinandersetzen.
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- Flächenwidmung „Wohngebiet“
- Sachverständigengutachten
- Immissionsschutz
- BBL-Slg 2015/105
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- VwGH, 27.02.2015, 2012/06/0129
- Baurecht
- § 26 Abs 1 Z 5 stmk BauG
- Kfz-Stellplätze
- besondere Umstände
Bringen Nachbarn bezüglich der von Kfz-Stellplätzen ausgehenden Immissionen besondere Umstände (hier: Hanglage) vor, die ihrer Ansicht nach die Befassung eines (Amts-)Sachverständigen aus dem Bereich der Lärm- und Schalltechnik erforderlich machen, muss die Baubehörde sich mit diesem Vorbringen auseinandersetzen.
- Flächenwidmung „Wohngebiet“
- Sachverständigengutachten
- Immissionsschutz
- BBL-Slg 2015/105
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- VwGH, 27.02.2015, 2012/06/0129
- Baurecht
- § 26 Abs 1 Z 5 stmk BauG
- Kfz-Stellplätze
- besondere Umstände