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Kfz-Stellplätze; Flächenwidmung „Wohngebiet“; Immissionsschutz; besondere Umstände; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Sachverständigengutachten

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Bringen Nachbarn bezüglich der von Kfz-Stellplätzen ausgehenden Immissionen besondere Umstände (hier: Hanglage) vor, die ihrer Ansicht nach die Befassung eines (Amts-)Sachverständigen aus dem Bereich der Lärm- und Schalltechnik erforderlich machen, muss die Baubehörde sich mit diesem Vorbringen auseinandersetzen.

  • Flächenwidmung „Wohngebiet“
  • Sachverständigengutachten
  • Immissionsschutz
  • BBL-Slg 2015/105
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • VwGH, 27.02.2015, 2012/06/0129
  • Baurecht
  • § 26 Abs 1 Z 5 stmk BauG
  • Kfz-Stellplätze
  • besondere Umstände

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