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Dachgaubenlänge; zeitgemäßes Stadtbild; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Sachverständigengutachten

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Die vom Amtssachverständigen getroffenen Aussagen, dass das Erscheinungsbild des Hauses und das örtliche Stadtbild durch die geplante Gaube nicht „beeinträchtigt“ würden und durch die Gaubenerweiterung das Gesamterscheinungsbild des Hauses verbessert werde, erklären noch nicht, inwieweit die Herstellung dieser Gaube der Herbeiführung eines den zeitgemäßen Vorstellungen entsprechenden örtlichen Stadtbildes dient.

  • Dachgaubenlänge
  • § 81 Abs 6 wr BauO
  • Sachverständigengutachten
  • VwGH, 24.02.2015, 2013/05/0129
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • § 134a Abs 1 lit b wr BauO
  • zeitgemäßes Stadtbild
  • Baurecht
  • § 52 AVG
  • BBL-Slg 2015/109

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