


Beschwerde an das LVwG; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung; Rechtsstaatsprinzip; faktische Effektivität des Rechtsschutz; Erforderlichkeit der abweichenden Regelung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 18
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1878 Wörter, Seiten 128-130
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Gegen den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
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- Beschwerde an das LVwG
- VfGH, 12.03.2015, E 58/2015
- faktische Effektivität des Rechtsschutz
- Rechtsstaatsprinzip
- § 13 VwGVG
- Art 7 B-VG
- BBL-Slg 2015/97
- Erforderlichkeit der abweichenden Regelung
- § 56 oö BauO
- Art 136 Abs 2 B-VG
- Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
- Baurecht
- Art 11 Abs 2 B-VG
Gegen den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
- Beschwerde an das LVwG
- VfGH, 12.03.2015, E 58/2015
- faktische Effektivität des Rechtsschutz
- Rechtsstaatsprinzip
- § 13 VwGVG
- Art 7 B-VG
- BBL-Slg 2015/97
- Erforderlichkeit der abweichenden Regelung
- § 56 oö BauO
- Art 136 Abs 2 B-VG
- Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
- Baurecht
- Art 11 Abs 2 B-VG