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Beschwerde an das LVwG; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung; Rechtsstaatsprinzip; faktische Effektivität des Rechtsschutz; Erforderlichkeit der abweichenden Regelung

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Gegen den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

  • Beschwerde an das LVwG
  • VfGH, 12.03.2015, E 58/2015
  • faktische Effektivität des Rechtsschutz
  • Rechtsstaatsprinzip
  • § 13 VwGVG
  • Art 7 B-VG
  • BBL-Slg 2015/97
  • Erforderlichkeit der abweichenden Regelung
  • § 56 oö BauO
  • Art 136 Abs 2 B-VG
  • Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
  • Baurecht
  • Art 11 Abs 2 B-VG

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