


Autoreparaturwerkstätte; Bestandsbauten im Grünland; Verwendungszweckänderung; raumordnungsrechtliche Einzelbewilligung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 18
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 935 Wörter, Seiten 131-132
20,00 €
inkl MwSt




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Die Ausnahmebestimmung des § 46 Abs 2 sbg ROG ist grundsätzlich restriktiv auszulegen.
Die gebotene restriktive Auslegung darf allerdings nicht derart eng vorgenommen werden, dass sie praktisch nie zur Anwendung gelangen kann.
Die Behauptung, dass (Autoreparatur-) Werkstätten an einem anderen Ort kostengünstig angemietet werden könnten, darf nicht als Begründung für die Versagung der Einzelbewilligung heranzogen werden.
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- Giese, Karim
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- Verwendungszweckänderung
- Autoreparaturwerkstätte
- § 46 Abs 2 sbg ROG
- LVwG Sbg, 10.12.2014, LVwG-3/146/5-2014, (nicht im RIS veröffentlicht)
- raumordnungsrechtliche Einzelbewilligung
- Bestandsbauten im Grünland
- BBL-Slg 2015/98
- Baurecht
Die Ausnahmebestimmung des § 46 Abs 2 sbg ROG ist grundsätzlich restriktiv auszulegen.
Die gebotene restriktive Auslegung darf allerdings nicht derart eng vorgenommen werden, dass sie praktisch nie zur Anwendung gelangen kann.
Die Behauptung, dass (Autoreparatur-) Werkstätten an einem anderen Ort kostengünstig angemietet werden könnten, darf nicht als Begründung für die Versagung der Einzelbewilligung heranzogen werden.
- Giese, Karim
- Verwendungszweckänderung
- Autoreparaturwerkstätte
- § 46 Abs 2 sbg ROG
- LVwG Sbg, 10.12.2014, LVwG-3/146/5-2014, (nicht im RIS veröffentlicht)
- raumordnungsrechtliche Einzelbewilligung
- Bestandsbauten im Grünland
- BBL-Slg 2015/98
- Baurecht