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Autoreparaturwerkstätte; Bestandsbauten im Grünland; Verwendungszweckänderung; raumordnungsrechtliche Einzelbewilligung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 18
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
935 Wörter, Seiten 131-132

20,00 €

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Die Ausnahmebestimmung des § 46 Abs 2 sbg ROG ist grundsätzlich restriktiv auszulegen.

Die gebotene restriktive Auslegung darf allerdings nicht derart eng vorgenommen werden, dass sie praktisch nie zur Anwendung gelangen kann.

Die Behauptung, dass (Autoreparatur-) Werkstätten an einem anderen Ort kostengünstig angemietet werden könnten, darf nicht als Begründung für die Versagung der Einzelbewilligung heranzogen werden.

  • Giese, Karim
  • Verwendungszweckänderung
  • Autoreparaturwerkstätte
  • § 46 Abs 2 sbg ROG
  • LVwG Sbg, 10.12.2014, LVwG-3/146/5-2014, (nicht im RIS veröffentlicht)
  • raumordnungsrechtliche Einzelbewilligung
  • Bestandsbauten im Grünland
  • BBL-Slg 2015/98
  • Baurecht

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