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Bumberger, Leopold

Ao Revision: Gesonderte Darstellung der Revisionszulässigkeit

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Die Ausführung von Gründen für die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung ersetzt nicht die von § 28 Abs 3 VwGG geforderte gesonderte Darstellung der Gründe für die Zulässigkeit der ao Revision.

Bei Fehlen der Voraussetzungen des Art 133 Abs 4 B-VG ist die Revision ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen.

  • Bumberger, Leopold
  • Art 133 Abs 4 B-VG
  • § 34 Abs 1 VwGG
  • VwGH, 22.05.2014, Ra 2014/01/0030
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • ZVG-Slg 2014/90
  • § 28 Abs 3 VwGG

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