


Ao Revision: Gesonderte Darstellung der Revisionszulässigkeit
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 1
- Inhalt:
- Judikatur - Verfahrensrecht
- Umfang:
- 605 Wörter, Seiten 467-468
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Die Ausführung von Gründen für die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung ersetzt nicht die von § 28 Abs 3 VwGG geforderte gesonderte Darstellung der Gründe für die Zulässigkeit der ao Revision.
Bei Fehlen der Voraussetzungen des Art 133 Abs 4 B-VG ist die Revision ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen.
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- Bumberger, Leopold
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- Art 133 Abs 4 B-VG
- § 34 Abs 1 VwGG
- VwGH, 22.05.2014, Ra 2014/01/0030
- Verwaltungsverfahrensrecht
- ZVG-Slg 2014/90
- § 28 Abs 3 VwGG
Die Ausführung von Gründen für die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung ersetzt nicht die von § 28 Abs 3 VwGG geforderte gesonderte Darstellung der Gründe für die Zulässigkeit der ao Revision.
Bei Fehlen der Voraussetzungen des Art 133 Abs 4 B-VG ist die Revision ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen.
- Bumberger, Leopold
- Art 133 Abs 4 B-VG
- § 34 Abs 1 VwGG
- VwGH, 22.05.2014, Ra 2014/01/0030
- Verwaltungsverfahrensrecht
- ZVG-Slg 2014/90
- § 28 Abs 3 VwGG