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Zurückweisung eines Fristsetzungsantrages durch den VwGH auf Grund eines Vorlageantrages tritt an die Stelle des Zurückweisungsbeschlusses des VwG

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Wird ein vom VwG zurückgewiesener Fristsetzungsantrag auf Grund eines Vorlageantrages vom VwGH (neuerlich) zurückgewiesen, tritt die Entscheidung des VwGH an die Stelle des erstinstanzlichen Zurückweisungsbeschlusses.

  • § 34 VwGG
  • § 38 VwGG
  • ZVG-Slg 2014/94
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • VwGH, 30.04.2014, Fr 2014/18/0003
  • § 30b VwGG

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