Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Ein Bescheid ist rechtswidrig, wenn der Gemeinderat nur hinsichtlich des Spruches einen Beschluss gefasst hat

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 1
Inhalt:
Judikatur - Verfahrensrecht
Umfang:
667 Wörter, Seiten 463-464

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Ein Bescheid ist rechtswidrig, wenn der Gemeinderat nur hinsichtlich des Spruches einen Beschluss gefasst hat in den Warenkorb legen

Zur Beschlussfassung in Kollegialorganen ist es notwendig, nicht nur den Spruch einer Entscheidung, sondern auch zumindest die Grundsätze der Begründung der Beschlussfassung zu unterziehen. Wurde nur über den Spruch abgestimmt und enthält der ausgefertigte Bescheid eine eingehende Begründung – die durch den Beschluss des Kollegialorganes nicht gedeckt ist – so ist dieser Bescheid rechtswidrig.

  • LVwG Bgld, 15.05.2014, E GB5/08/2014.008/002
  • ZVG-Slg 2014/87
  • § 83 Bgld GemO
  • Verwaltungsverfahrensrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice