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Bauvollendung; Fristverlängerung; Änderung der Rechtslage; Modifikation des Bauvorhabens; Auflagen

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Im Verfahren über die Verlängerung der Frist zur Bauvollendung kommt eine Vorschreibung von Auflagen zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit nach Maßgabe zwischenzeitig geänderter Rechtsgrundlagen nicht in Betracht.

  • VwGH, 25.02.2021, Ra 2018/06/0168
  • Bauvollendung
  • BBL-Slg 2021/107
  • Auflagen
  • § 35 Abs 3 tir BauO
  • Fristverlängerung
  • Modifikation des Bauvorhabens
  • Baurecht
  • Änderung der Rechtslage

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