


Kfz-Pflichtstellplätze; Mindestanzahl; Feststellungsbescheid
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 24
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 182 Wörter, Seiten 107-107
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Die bescheidmäßige Feststellung des jeweiligen „Letztstandes“ einer ohnehin bereits vorhandenen Mindestanzahl der Kfz-Stellplätze (hier: anlässlich der Änderung des Verwendungszwecks einer Wohnung auf Büro/Kosmetikstudio) ist unzulässig.
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- BBL-Slg 2021/97
- Kfz-Pflichtstellplätze
- Mindestanzahl
- Feststellungsbescheid
- § 63 Abs 7 nö BauO
- LVwG Nö, 08.02.2021, LVwG-AV-895/001-2020
- Baurecht
Die bescheidmäßige Feststellung des jeweiligen „Letztstandes“ einer ohnehin bereits vorhandenen Mindestanzahl der Kfz-Stellplätze (hier: anlässlich der Änderung des Verwendungszwecks einer Wohnung auf Büro/Kosmetikstudio) ist unzulässig.
- BBL-Slg 2021/97
- Kfz-Pflichtstellplätze
- Mindestanzahl
- Feststellungsbescheid
- § 63 Abs 7 nö BauO
- LVwG Nö, 08.02.2021, LVwG-AV-895/001-2020
- Baurecht