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Kfz-Pflichtstellplätze; Mindestanzahl; Feststellungsbescheid

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Die bescheidmäßige Feststellung des jeweiligen „Letztstandes“ einer ohnehin bereits vorhandenen Mindestanzahl der Kfz-Stellplätze (hier: anlässlich der Änderung des Verwendungszwecks einer Wohnung auf Büro/Kosmetikstudio) ist unzulässig.

  • BBL-Slg 2021/97
  • Kfz-Pflichtstellplätze
  • Mindestanzahl
  • Feststellungsbescheid
  • § 63 Abs 7 nö BauO
  • LVwG Nö, 08.02.2021, LVwG-AV-895/001-2020
  • Baurecht

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